Unser Kirchenvorstand

Aufgaben

(1) Die Kirchengemeinde mit allen ihren Gliedern, Amtsträgern und Organen ist in ihrem Bereich für die Erhaltung und Förderung der rechten Verkündigung des Wortes Gottes und der stiftungsgemäßen Darreichung der Sakramente verantwortlich. Diese Verantwortung verpflichtet zum Zeugnis in der Öffentlichkeit, zur Wahrnehmung des Missionsauftrages der Christenheit in aller Welt und zum diakonischen Dienst.

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Der Kirchenvorstand St. Nicolai im Januar 2010
(v.l.n.r.: Dieter Haupt, Kirsten Ahrens-Imhorst, Tibor Ridegh, Irene Zentz (Vorsitzende), Margret von Alm, 

Eberhard Grohmann, Gisela Möller, Hans-Karsten Schmaltz, Eckhard Seedorf)
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Der Kirchenvorstand und seine ständige Gäste
(v.l.n.r.: Irene Jelonek, Uwe Asmussen, Eckard Dzick, Elke Bode, Dr. Juliane Rabe, Pastorin Dr. Ulrike Grüneklee ...)

Aufgaben und Befugnisse des Kirchenvorstandes

(1) Der Kirchenvorstand ist ebenso wie das Pfarramt für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde nach § 3 verantwortlich. Er stellt die Räume und Mittel bereit, die für die Arbeitaller im geordneten Dienst in der Kirchengemeinde Tätigen erforderlich sind.

(2) Der Kirchenvorstand hat im Rahmen des geltenden Rechts für die Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen und für die Einrichtung anderer Gemeindeämter zu sorgen.

(3) Der Kirchenvorstand beruft ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für bestimmte Arbeitsgebiete.

(4) Im Einvernehmen mit dem Pfarramt und im Rahmen des geltenden Rechts beschließt der Kirchenvorstand über die Zeiten der regelmäßigen Gottesdienste, über die Einführung, Verlegung und Abschaffung von Gottesdiensten sowie über Gottesdienstordnungen.

(5) Der Kirchenvorstand soll in der Kirchengemeinde außerhalb der Gottesdienste bestehende Formen kirchlicher Gemeinschaft und Tätigkeit fördern und zur Bildung neuer Formen anregen.

(6) Der Kirchenvorstand hat der Kirchengemeinde über seine Tätigkeit in geeigneter Weise regelmäßig zu berichten. Einmal jährlich hat er hierfür eine Gemeindeversammlung einzuberufen.

(7) Der Kirchenvorstand wirkt bei der Bildung des Kirchenkreistages mit.